..:: Cattiva Brunsviga ::.. header image 2

Pico Formular 10 Jahre Cattiva Party

September 5th, 2014

Lt. Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren nur bis um 24.00 Uhr auf öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten (gern. JuschG §5 Abs. 1). Mit der nachfolgenden Vereinbarung (gern. JuschG §1 Abs. 1 Nr. 4) können die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere Person über 18 Jahren übertragen (erziehungsbeauftragte Person), und somit dem Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt auf einer öffentlichen Tanzveranstaltung nach 24.00 Uhr ermöglichen.

Formular zur Übertragung der Personenfürsorge eines gesetzlich festgelegten Erziehungsberechtigten